Das Immobilienerbe annehmen oder ausschlagen?

Geerbte Immobilie: Erbe annehmen oder ausschlagen?

Wenn Sie durch einen Erbfall eine Immobilie erhalten, ist es wichtig, sich ein genaues Bild von den Vermögensverhältnissen des Verstorbenen zu machen. Nur so können Sie entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen sollten. Gerade bei Verwandten, zu denen wenig Kontakt bestand, ist die Informationsbeschaffung eine besondere Herausforderung.

Erbe annehmen oder ablehnen?

Sie haben sechs Wochen Zeit, um das Erbe beim zuständigen Nachlassgericht auszuschlagen – Stichtag ist der Zeitpunkt, an dem Sie von der Erbschaft erfahren. Reagieren Sie innerhalb dieser Frist nicht, gilt das Erbe automatisch als angenommen. In Ausnahmefällen, etwa bei Wohnsitz im Ausland, kann die Frist verlängert werden.

Vermögensverhältnisse prüfen

Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, sollten Sie die finanziellen Verhältnisse des Erblassers genau unter die Lupe nehmen:

  • Kontostand, Aktien, Fonds: Gibt es nennenswerte Ersparnisse oder Wertanlagen?
  • Schulden und Verbindlichkeiten: Überprüfen Sie laufende Kredite, Bürgschaften oder Verbraucher- und Immobiliendarlehen.
  • Gläubiger: Als Erbe übernehmen Sie auch die Schulden des Erblassers. Eine unklare Finanzlage kann riskant sein.

Nachlasspflegschaft als Schutzmechanismus

Bei unübersichtlichen Unterlagen oder schwer verständlichen Vermögensverhältnissen können Sie oder andere Beteiligte eine Nachlasspflegschaft beim Nachlassgericht beantragen. Dies dient dazu, den Nachlass vom Privatvermögen der Erben zu trennen. Überraschende Forderungen von Gläubigern treffen damit nicht Ihr persönliches Vermögen. Die Haftung wird so begrenzt.

Digitaler Nachlass

Immer wichtiger wird auch der digitale Nachlass. E-Mail-Accounts, Social-Media-Profile oder Websites des Verstorbenen müssen verwaltet oder gelöscht werden. Hier kann ein digitaler Nachlassverwalter unterstützen.

Immobilien genau prüfen

Falls zum Erbe eine oder mehrere Immobilien gehören, ist eine genaue Prüfung unverzichtbar:

  • Flatgebouwen: Zustand des Gebäudes, Vermietungsstand, anstehende Renovierungen und Renditemöglichkeiten sollten unter die Lupe genommen werden. Ein Verwalter kann hilfreiche Auskünfte geben.
  • Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung: Zustand, Ausstattung und eventueller Sanierungsstau sind entscheidend. Bei Unsicherheiten lohnt sich die Einschaltung eines Gebäudesachverständigen, Architekten oder Maklers.

Sollten die nötigen Sanierungskosten zu hoch sein, die Immobilie ungünstig gelegen oder nicht rentabel sein, kann ein Verkauf die bessere Option sein.

Sie wissen nicht, ob es sinnvoll ist, die geerbte Immobilie anzunehmen? Wir schätzen für Sie den Wert ein. 📩
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Robert Schüßler
Vastgoedtaxateur (EIA en IHK)

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