1. Was bedeutet die Abschaffung des Solardeckels?
Der Bundestag hat am 18. Juni 2020 beschlossen, die Fördergrenze von 52 Gigawatt installierter Solarkapazität aufzuheben. Wichtige Änderungen:
- Einspeisevergütung: Weiterhin gesetzlich garantiert für neu installierte Anlagen bis 750 kWp.
- Keine finanzielle Unsicherheit: Bauherren können mit stabilen Förderbedingungen rechnen.
- Förderung gesichert: Bestehende Anlagen behalten die EEG-Vergütung über die vollen 20 Jahre.
2. Fokus auf Eigenverbrauch
Für Bauherren bleibt der Eigenverbrauch die wirtschaftlich sinnvollste Option:
- Günstiger Strom: Selbst erzeugter Solarstrom ist deutlich billiger als Haushaltsstrom vom Versorger.
- Effiziente Nutzung: Anlagen werden zunehmend auf den Eigenbedarf ausgelegt.
- Einspeisevergütung: Ergänzt die Finanzierung, trotz sinkender Vergütungssätze (unter 10 Cent/kWh).
3. Was wäre ohne die Abschaffung passiert?
Ohne die Abschaffung des Solardeckels wären neue Anlagen nicht mehr EEG-gefördert worden. Auswirkungen:
- Keine Vergütung: Neu installierte Anlagen ab Überschreiten der 52-GW-Grenze hätten keine Einspeisevergütung erhalten.
- Alte Anlagen: Bestehende Anlagen wären weiterhin über 20 Jahre gefördert worden.
- Finanzielle Risiken: Die Rentabilität neuer Projekte wäre unklar gewesen.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich für Ihren individuellen Fall an einen Anwalt oder Steuerberater.
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