Immobilie bei Trennung oder Scheidung: Was Sie beachten müssen
Die Regelung von Eigentum und Nutzung einer Immobilie gehört zu den wichtigsten Themen bei Trennung oder Scheidung. Erfahren Sie, welche rechtlichen Aspekte dabei relevant sind und welche Möglichkeiten Sie haben.
Eigentum und Nutzung: Die Grundlagen
Nach einer Trennung bleibt oft einer der Partner in der gemeinsamen Immobilie, während der andere auszieht. In vielen Fällen bleibt der Partner mit den minderjährigen Kindern im Haus, um deren gewohnte Umgebung zu erhalten. Falls der ausziehende Partner die Kinder mitnehmen möchte, muss dies einvernehmlich geklärt werden.
- Rückkehrrecht: Nach mehr als sechs Monaten ist eine Rückkehr in die gemeinsame Wohnung rechtlich in der Regel nicht mehr durchsetzbar.
- Entscheidung durch das Gericht: Möchte keiner ausziehen, entscheidet das Gericht, wer in der Immobilie bleiben darf, basierend auf dem Kindeswohl.
Nutzungsentschädigung bei Verbleib eines Partners
Zieht ein Partner aus und bleibt der andere in der gemeinsamen Immobilie, ist eine Nutzungsentschädigung fällig:
- Der verbleibende Partner zahlt eine Miete, die zunächst geringer als die ortsübliche Miete sein kann.
- Bleiben diese Wohnverhältnisse über die Scheidung hinaus bestehen, kann die Miete auf eine reguläre Höhe angepasst werden.
- Alternativ kann der Wohnwertvorteil im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden.
Verkauf der Immobilie im Trennungsjahr
Ein Verkauf der Immobilie ist bereits im Trennungsjahr möglich und muss nicht bis zur Scheidung warten. Dies bietet mehrere Vorteile:
- Zeitdruck reduzieren: Ein frühzeitiger Verkauf sorgt für weniger Stress.
- Liquidität schaffen: Der Erlös kann für den Zugewinnausgleich genutzt werden.
- Klarheit schaffen: Voraussetzung ist, dass beide Partner sicher sind, sich scheiden zu lassen und keiner in der Immobilie bleiben möchte.
Fazit: Klare Regelungen schaffen Sicherheit
Ob Verkauf, Vermietung oder Verbleib in der Immobilie – die richtige Entscheidung erfordert eine sorgfältige Abwägung und rechtliche Beratung. Mit einer klaren Regelung vermeiden Sie Konflikte und schaffen die Grundlage für einen reibungslosen Übergang.
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Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)
Hinweis: Dieser Text dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte lassen Sie sich bei individuellen Fragen von einem Experten beraten.