Testament und Erbvertrag: Was Immobilienerben wissen müssen

Testament und Erbvertrag: Immobilienvererbung gezielt steuern

Wenn es um das Vererben von Immobilien geht, ist es sinnvoll, den letzten Willen schriftlich festzuhalten. Fehlt ein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge, wodurch unter Umständen mehrere Nachfahren Teile einer Immobilie erben – ein Szenario, das oft zu Streit und langwierigen Auseinandersetzungen führt.

Warum ein Testament wichtig ist

Gerade wenn eine Immobilie an bestimmte Personen weitergegeben werden soll, hilft ein Testament, klare Verhältnisse zu schaffen. So vermeiden Sie, dass eine Erbengemeinschaft entsteht, in der sich mehrere Erben über die Nutzung oder den Verkauf des Hauses streiten.

Ein Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Töchtern möchte sein Eigenheim einem Enkelkind vererben. Ohne Testament würde die gesetzliche Erbfolge greifen und die Immobilie an die Töchter übergehen. Der Enkel würde leer ausgehen. Mit einem Testament kann der Wille des Erblassers exakt umgesetzt werden.

Pflichtteil und gesetzliche Einschränkungen

Beachten Sie jedoch, dass nicht alle nahen Verwandten komplett übergangen werden können. Der sogenannte Pflichtteil sichert bestimmten Angehörigen einen Mindestanspruch am Nachlass. Ein Testament kann die gesetzliche Erbfolge umgestalten, aber nicht den Pflichtteil grundsätzlich aushebeln.

Formalien beim Testament

Ein Testament kann handschriftlich verfasst werden, sollte aber allen formalen Anforderungen entsprechen. Um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden, ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar sinnvoll. Die Notarkosten orientieren sich am Wert des Nachlasses. Internetvorlagen bieten nur begrenzte Sicherheit, denn auch handschriftlich ausgefüllte Vorlagen müssen alle Vorschriften erfüllen, um gültig zu sein.

Erbvertrag als Alternative

Neben dem Testament gibt es die Möglichkeit eines Erbvertrags. Dieser muss notariell beurkundet werden und setzt sowohl Testier- als auch Geschäftsfähigkeit des Erblassers voraus. Ein Erbvertrag wird häufig dann geschlossen, wenn spezielle Bedingungen an das Erbe geknüpft sind, etwa der schrittweise Übergang eines Unternehmens oder die Verpflichtung zur Pflege des Erblassers durch den künftigen Erben. Anders als beim Testament kann ein Erbvertrag nicht einseitig widerrufen werden, was für mehr Planungssicherheit sorgt.

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Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)
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