🏠 Immobilie an Kinder übertragen: Tipps für Eltern

Immobilien an Kinder übertragen: So vermeiden Sie Streit

Sie möchten eine Immobilie an Ihre Kinder übertragen, um Streitigkeiten zu vermeiden und das Eigentum in der Familie zu halten? Dieses Vorgehen kann sinnvoll sein, birgt aber auch Herausforderungen. Hier erfahren Sie, was Sie beachten sollten, um die Übertragung reibungslos und rechtlich sicher zu gestalten.

Wann ist die Übertragung an Kinder sinnvoll?

  • Ein Kind: Wenn es nur ein Kind gibt, kann die Übertragung unkompliziert erfolgen, da keine Streitigkeiten um die Nutzung entstehen.
  • Mehrere Kinder: Hier kann es schwieriger werden, da Uneinigkeit über die Verwendung der Immobilie zu Konflikten führen kann.
  • Selbstnutzung durch das Kind: Die Übertragung macht Sinn, wenn das Kind erwachsen ist, finanziell eigenständig und in der Lage, die Immobilie selbst zu nutzen und zu unterhalten.

Wichtige rechtliche Aspekte

  • Zugewinngemeinschaft: Während der Scheidungsphase dürfen keine Eigentumsanteile ohne Zustimmung des anderen Partners übertragen werden, da die Immobilie Teil der Zugewinngemeinschaft ist.
  • Minderjährige Kinder: Ist das Kind noch minderjährig, muss das Vormundschaftsgericht der Übertragung zustimmen.

Steuerrechtliche Aspekte der Übertragung

  • Eltern können Immobilien bis zu einem Wert von 400.000 Euro steuerfrei an ihre Kinder verschenken.
  • Für höhere Werte fällt Schenkungssteuer an, wenn das Kind die Immobilie nicht selbst nutzt.

Warum ist eine sorgfältige Planung wichtig?

Eine Übertragung der Immobilie ohne vorherige Planung kann zu rechtlichen und steuerlichen Problemen führen. Klären Sie alle Fragen rund um Eigentumsrechte, die finanzielle Belastung für Ihr Kind und mögliche steuerliche Folgen, bevor Sie handeln.

Fazit: Streit vermeiden, Familie schützen

Die Übertragung einer Immobilie an Ihre Kinder kann eine gute Möglichkeit sein, Streitigkeiten zu vermeiden und das Eigentum in der Familie zu halten. Mit einer sorgfältigen Planung und rechtlicher Beratung sorgen Sie dafür, dass dieser Schritt erfolgreich und konfliktfrei verläuft.

Sie haben Fragen zur Schenkung von Immobilien? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie umfassend zu rechtlichen und steuerlichen Aspekten.
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Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)

Hinweis: Dieser Text dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte lassen Sie sich bei individuellen Fragen von einem Experten beraten.

Disclaimer: Hinweis: Dieser Beitrag spiegelt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider. Eine laufende Aktualisierung erfolgt nicht. Änderungen in Rechtsprechung, Markt oder Gesetzgebung bleiben vorbehalten.

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