Der Austausch alter Fenster zählt zu den effektivsten Maßnahmen bei energetischen Sanierungen – insbesondere beim Umbau bestehender Immobilien. Neue Fenster sparen nicht nur Energie und Heizkosten, sondern verbessern auch den Wohnkomfort deutlich. Doch was viele Hausbesitzer nicht wissen: Wer plant, seine Fenster zu erneuern, kann auf umfangreiche staatliche Förderungen zurückgreifen. Insbesondere über Programme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) lassen sich Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite beantragen – vorausgesetzt, bestimmte technische und formale Anforderungen werden erfüllt.
In diesem Blogartikel erfahren Sie, welche Förderprogramme aktuell relevant sind, welche technischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie bei der Antragstellung strategisch vorgehen, um das Maximum an Unterstützung zu erhalten.
Warum überhaupt fördern lassen?
Die energetische Sanierung von Immobilien ist ein zentraler Baustein der deutschen Klimaschutzstrategie. Weil neue Fenster den Energieverbrauch deutlich senken können – oft bis zu 20–25 % des Heizbedarfs –, unterstützt der Staat entsprechende Maßnahmen mit attraktiven Fördermitteln.
Vorteile der Förderung:
- Reduzierung der Investitionskosten
- Schnellere Amortisation der Maßnahme
- Bessere Finanzierungsoptionen (z. B. zinsgünstige Kredite)
- Steigerung des Immobilienwerts
- Nachweisbare Energieeinsparung für künftige Käufer oder Mieter
Welche Förderprogramme kommen infrage?
1. BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Das BAFA fördert Fenstererneuerungen im Rahmen des Programms „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (kurz: BEG EM). Diese Förderung gilt sowohl für selbstgenutzte als auch vermietete Wohnimmobilien.
Förderhöhe:
- 15 % Zuschussauf die förderfähigen Kosten
- +5 % Bonusbei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
Maximal förderfähige Kosten: 30.000 € pro Wohneinheit (entspricht bis zu 6.000 € Zuschuss)
Wichtig: Der Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden!
2. KfW-Kredit 261 für Sanierung zum Effizienzhaus
Wer nicht nur einzelne Maßnahmen wie Fenster tauscht, sondern das gesamte Haus energetisch saniert (z. B. auch Fassade, Dach, Heizung), kann über die KfW den Kredit 261 „Wohngebäude – Kredit“ beantragen.
Konditionen:
- Zinsgünstiger Kredit bis zu 150.000 € pro Wohneinheit
- Tilgungszuschüssezwischen 5 % und 45 % – je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard
- Gilt auch für Eigentümergemeinschaften und Bauträger
Voraussetzung: Es muss ein zertifizierter Energie-Effizienz-Experte eingebunden werden, der die Maßnahme begleitet und dokumentiert.
Welche technischen Voraussetzungen müssen Fenster erfüllen?
Damit Fenster förderfähig sind, müssen sie bestimmte energetische Eigenschaften aufweisen – insbesondere hinsichtlich des U-Werts (Wärmedurchgangskoeffizient).
BAFA-Anforderungen für förderfähige Fenster:
- Maximaler U-Wert von 0,95 W/m²K
- Fenster müssen fachgerecht nach DIN 4108-2eingebaut werden
- Nachweis durch Energieeffizienz-Experten (z. B. durch technischen Projektnachweis)
Achtung: Förderfähig sind nur Fenster mit Wärmeschutzverglasung – einfache Isolierglasfenster reichen nicht aus.
Tipps zur Antragstellung: So klappt’s mit der Förderung
1. Frühzeitig planen und beantragen
Fördermittel gibt es nur bei rechtzeitiger Antragstellung – also bevor der Handwerksbetrieb beauftragt oder mit der Maßnahme begonnen wird. Dies ist der häufigste Fehler, der zur Ablehnung führt.
2. Energieberater einbinden
Für fast alle Förderprogramme ist ein zugelassener Energie-Effizienz-Experte notwendig. Dieser erstellt:
- iSFP (individueller Sanierungsfahrplan)
- Technische Projektbeschreibung (TPB)
- Bestätigung nach Durchführung
Tipp: Auf der Website www.energie-effizienz-experten.de finden Sie qualifizierte Fachkräfte in Ihrer Region.
3. Kombination der Förderprogramme prüfen
In vielen Fällen lässt sich der BAFA-Zuschuss mit KfW-Krediten oder steuerlichen Abschreibungen kombinieren. Auch Länder oder Kommunen bieten teilweise ergänzende Programme.
Beispiel: In Berlin gibt es über die Investitionsbank Berlin (IBB) weitere Zuschüsse für energetische Modernisierungen.
4. Angebote und Nachweise sorgfältig dokumentieren
Für die Förderung sind u. a. folgende Dokumente erforderlich:
- Angebot mit detaillierter Beschreibung der Fenster (inkl. U-Wert)
- Nachweis des Energieberaters
- Rechnungen nach Durchführung
Fotos vor/nach der Sanierung
Rechenbeispiel: Fenstererneuerung mit BAFA-Zuschuss
Ein Hausbesitzer möchte 12 Fenster mit einem U-Wert von 0,9 W/m²K erneuern. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 18.000 €.
- Zuschuss durch BAFA: 15 % = 2.700 €
- Mit iSFP-Bonus: +5 % = 900 €
- Gesamter Zuschuss: 3.600 €
Damit reduziert sich die Nettoinvestition auf 14.400 € – bei gleichzeitig bis zu 20 % Energieeinsparung.
Fazit: Mit Planung und Förderung zur effizienten Fenstererneuerung
Der Austausch alter Fenster lohnt sich – nicht nur energetisch, sondern auch wirtschaftlich. Durch geschickte Nutzung staatlicher Förderprogramme lassen sich die Investitionskosten deutlich senken. Wichtig ist dabei vor allem eine vorausschauende Planung, die Einbindung qualifizierter Fachleute und das Einhalten technischer Mindeststandards wie dem U-Wert.
Wer fördert, spart doppelt: Energie und Geld. Und schafft dabei ein Zuhause, das nicht nur komfortabler, sondern auch zukunftsfähiger ist.
Checkliste: Fenster tauschen mit Förderung – Schritt für Schritt
| Schritt | Beschreibung | Erledigt |
| 1 | Energieberater suchen und Termin vereinbaren | ☐ |
| 2 | Bestehende Fenster analysieren und Bedarf klären | ☐ |
| 3 | Sanierungsfahrplan (optional) erstellen lassen | ☐ |
| 4 | BAFA- oder KfW-Antrag vor Beauftragung stellen | ☐ |
| 5 | Angebote mit techn. Details (inkl. U-Wert) einholen | ☐ |
| 6 | Genehmigung abwarten und Auftrag vergeben | ☐ |
| 7 | Nach Sanierung: Rechnungen und Nachweise sammeln | ☐ |
| 8 | Abschlussdokumentation durch Energieberater | ☐ |
| 9 | Auszahlung des Zuschusses abwarten | ☐ |
| 10 | Energieeinsparung und Komfort genießen | ☐ |





