Altbaucharme erhalten, Energie sparen: Fenstererneuerung bei denkmalgeschützten Immobilien

Altbauten gelten als wahre Schmuckstücke in unseren Städten: Ob stuckverzierte Fassaden, historische Fensterläden oder charmante Doppelflügelfenster – der Reiz vergangener Epochen zieht viele Menschen in seinen Bann. Doch mit dem nostalgischen Flair kommen auch Herausforderungen. Gerade bei der energetischen Sanierung sind denkmalgeschützte Immobilien besonders anspruchsvoll. Ein zentraler Punkt ist dabei der Austausch oder die Sanierung alter Fenster.

In diesem Blogbeitrag zeigen wir, wie man den historischen Charme bewahren und gleichzeitig energetisch aufrüsten kann. Dabei beleuchten wir technische, rechtliche und wirtschaftliche Aspekte und geben wertvolle Tipps für Eigentümer und Kaufinteressierte.

 

Denkmalgeschützte Gebäude: Zwischen Auflagen und Modernisierungswunsch

Bei denkmalgeschützten Immobilien steht der Erhalt der historischen Substanz im Vordergrund. Dazu zählen nicht nur Fassaden und Dächer, sondern auch Fenster – oft prägende Gestaltungselemente der Gebäudeansicht. Die zuständigen Denkmalschutzbehörden legen daher großen Wert auf den Erhalt oder originalgetreuen Nachbau.

Ein klassischer Austausch alter Holzfenster durch moderne Kunststoff- oder Alufenster ist in der Regel unzulässig. Stattdessen sind Maßnahmen gefragt, die sowohl gestalterisch als auch energetisch überzeugen.

Was bedeutet das konkret für Eigentümer?

  • Es besteht Genehmigungspflichtfür jede Änderung am Fenster.
  • Änderungen müssen sich optisch an das Original anlehnen(Material, Farbe, Form, Öffnungsmechanismus).
  • Die Umsetzung erfolgt idealerweise in Abstimmung mit Fachplanern und Denkmalbehörden.

Technische Lösungen: So geht Fenstererneuerung im Denkmal

1. Historische Fenster nachbauen lassen

Ein häufig genutzter Weg ist der Nachbau der vorhandenen Fenster unter Einsatz moderner Technologien. Das bedeutet:

  • Verwendung von echtem Holz(oft Eiche, Lärche oder Kiefer)
  • Detailgetreue Profilierungen, Sprossenaufteilungen und Fensterbänke
  • Integration moderner Wärmeschutzverglasung(meist 2-fach, seltener 3-fach)
  • Verdeckte Dichtungssysteme, die Zugluft und Wärmeverluste reduzieren

Solche Fenster vereinen Ästhetik und Effizienz – und steigern nebenbei auch den Wert der Immobilie.

2. Erhalt mit energetischer Aufwertung

In manchen Fällen können auch die vorhandenen Fenster aufgearbeitet werden:

  • Austausch der Glasscheiben gegen bessere Verglasung
  • Einbau zusätzlicher Innenfenster (Kastenfenster)
  • Abdichtung der Fugen und Überarbeitung der Beschläge

Diese Methode ist besonders denkmalfreundlich, aber technisch nicht immer ausreichend – vor allem, wenn die Fenster stark beschädigt oder verzogen sind.

3. Beispiel aus der Praxis: Energetische Fenstererneuerung in einem Berliner Gründerzeithaus

In einem Berliner Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1890 wurde die gesamte Fensteranlage denkmalgerecht erneuert. Die Eigentümer entschieden sich für maßgefertigte Holzfenster mit historischer Optik, Zweifachverglasung und zusätzlichen Dichtungsebenen. Trotz der hohen Investition von rund 1.200 € pro Fenster konnte der Heizenergieverbrauch um fast 20 % gesenkt werden. Die Maßnahme wurde teilweise über KfW-Mittel finanziert.

Ergebnis: Erhalt der Fassade, spürbare Energieeinsparung – und eine deutliche Wertsteigerung der Wohnungen.

Lohnt sich der Aufwand finanziell?

Auch wenn die Anschaffungskosten für denkmalgerechte Fenster hoch erscheinen (zwischen 800 € und 1.500 € pro Stück, je nach Ausführung), zahlt sich die Investition oft mehrfach aus:

  • Reduzierte Heizkosten: Bis zu 25 % des Wärmeverlusts eines Altbaus gehen über alte Fenster verloren.
  • Wertsteigerung: Energetisch sanierte Altbauten erzielen auf dem Markt höhere Preise.
  • Attraktivität für Käufer oder Mieter: Schöne Fenster mit historischer Optik und modernen Eigenschaften sind ein starkes Verkaufsargument.
  • Förderungen und steuerliche Vorteile: Diese reduzieren die effektiven Kosten erheblich.

Förderprogramme gezielt nutzen

  1. KfW-Förderung – zinsgünstige Kredite und Zuschüsse

Die KfW fördert über das Programm 261 „Wohngebäude – Kredit“ auch energetische Sanierungen von Baudenkmälern.Voraussetzung ist die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters.

Wichtig: Für denkmalgeschützte Gebäude gelten erleichterte Anforderungen an die energetischen Zielwerte.

  1. BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen

Das BAFA bietet attraktive Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, z. B. Fenstererneuerung. Voraussetzung ist ein zuvor erstellter Sanierungsfahrplan (iSFP).

  1. Steuerliche Abschreibung nach §7i EStG

Kosten für Sanierungen an denkmalgeschützten Immobilien können über 12 Jahre steuerlich geltend gemacht werden – 9 Jahre lang mit jeweils 9 % (Eigennutzer) oder 8 Jahre lang mit 9 % + 4 Jahre lang mit 7 % (Vermieter).

  1. Regionale Programme

Bundesländer wie Bayern, Sachsen, Berlin oder Nordrhein-Westfalen fördern denkmalgerechte Sanierungen mit Zuschüssen oder Landesdarlehen.

Was ist mit Schallschutz und Komfort?

Ein häufiger Vorteil denkmalgerechter Fenster ist auch der verbesserte Schallschutz. Gerade bei innerstädtischen Altbauten kann dieser spürbar zum Wohnkomfort beitragen. Mehrfachverglasungen in Kombination mit hochwertigen Holzrahmen sorgen für eine deutliche Minderung des Straßenlärms.

Zudem wird Zugluft reduziert, und die Raumtemperatur bleibt konstanter – was den Wohnkomfort gerade im Winter erheblich verbessert.

Fazit: Energetisch sanieren ohne den Altbaucharme zu verlieren

Die Fenstererneuerung bei denkmalgeschützten Gebäuden ist kein leichtes Unterfangen – aber eine lohnende Investition in die Zukunft. Wer den Altbau mit Sorgfalt und in Abstimmung mit den Behörden saniert, profitiert gleich mehrfach:

  • Erhaltung wertvoller Bausubstanz
  • Energieeinsparung und Kostenreduktion
  • Steigerung des Wohnkomforts
  • Förderung und steuerliche Vorteile
  • Höherer Immobilienwert

Wichtig ist eine gründliche Planung, die Einbindung erfahrener Fachleute – und Geduld im Genehmigungsprozess. Denn am Ende entsteht ein Zuhause, das Geschichte erzählt – und gleichzeitig den Anforderungen von morgen gerecht wird.

Checkliste: Fenstererneuerung im Denkmal – Das solltest du beachten

Punkt  
Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde ✔️
Prüfung, ob Fenster ersetzt oder erhalten werden können ✔️
Beauftragung eines Energieberaters mit Erfahrung im Denkmalschutz ✔️

Disclaimer: Hinweis: Dieser Beitrag spiegelt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider. Eine laufende Aktualisierung erfolgt nicht. Änderungen in Rechtsprechung, Markt oder Gesetzgebung bleiben vorbehalten.

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