Immobilienfinanzierung bei Scheidung: Tipps & Lösungen

Immobilienfinanzierung bei Scheidung: Das sollten Sie wissen

Bei einer Scheidung sind Immobilienfinanzierungen häufig ein zentrales Thema, insbesondere wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist. Erfahren Sie, welche rechtlichen und finanziellen Aspekte dabei zu beachten sind und wie Sie eine faire Lösung finden können.

Gemeinsame Verantwortung für den Immobilienkredit

Haben beide Ehepartner den Darlehensvertrag unterzeichnet, haften sie gegenüber der Bank als Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass jeder Partner für die gesamte Darlehenssumme verantwortlich ist, nicht nur für seinen vermeintlichen Anteil. Dieses Modell mindert das Risiko der Bank, stellt jedoch beide Partner vor große Herausforderungen im Falle einer Trennung.

Vorfälligkeitsentschädigung beim Immobilienverkauf

  • Wird die Immobilie vor Ablauf der Zinsbindung verkauft, fällt in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
  • Die Höhe dieser Gebühr hängt von der Darlehenssumme, der verbleibenden Laufzeit und den Zinssätzen ab.
  • Da viele Darlehen lange Laufzeiten haben, ist diese Gebühr bei einem Verkauf häufig unvermeidbar.

Möglichkeiten bei der gemeinsamen Immobilie

Gehört die Immobilie beiden Partnern, stehen verschiedene Optionen zur Verfügung:

  • Vente : Der Verkauf der Immobilie ist oft die praktikabelste Lösung, wenn keiner die laufenden Kosten alleine tragen kann.
  • Reprise par un partenaire : Ein Partner kann die Immobilie übernehmen, wenn er die Finanzierung und Unterhaltskosten alleine stemmen kann. Die Bank muss dem Austritt des anderen Partners aus dem Darlehensvertrag zustimmen.
  • Location : Wenn beide Partner sich einig sind, kann die Immobilie auch vermietet werden, um laufende Kosten zu decken.

Steuerliche Aspekte

Beim Verkauf einer Immobilie sind steuerliche Regeln zu beachten, insbesondere die Spekulationssteuer gemäß §23 EStG:

  • Wurde die Immobilie im Verkaufsjahr sowie in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt, entfällt die Spekulationssteuer.
  • War ein Partner während dieser Zeit ausgezogen, kann die Steuer dennoch fällig werden.

Fazit: Klärung der Finanzierung ist entscheidend

Die Entscheidung über den Umgang mit der gemeinsamen Immobilie erfordert sorgfältige Planung und rechtliche Beratung. Ob Verkauf, Übernahme oder Vermietung – eine klare Regelung sorgt für Sicherheit und verhindert Streitigkeiten.

Unsicher, wie Sie mit der laufenden Immobilienfinanzierung umgehen sollen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie individuell und finden gemeinsam die beste Lösung.
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Robert Schüßler
Évaluateur immobilier (EIA et IHK)

Remarque : Ce texte est fourni uniquement à titre d'information et ne constitue pas un conseil juridique ou fiscal. Veuillez demander conseil à un expert pour toute question individuelle.

Clause de non-responsabilité : Remarque : cet article reflète la situation au moment de sa publication. Il n'est pas actualisé en permanence. Sous réserve de modifications de la jurisprudence, du marché ou de la législation.

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