Fortbildungspflicht fällt: Was Makler und Verwalter jetzt über das neue Gesetz wissen müssen
Der Gesetzgeber streicht die bisherige Fortbildungspflicht für Агент по недвижимости и Wohnimmobilienverwalter (vormals 20 Stunden in drei Jahren nach MaBV). Was bedeutet das in der Praxis? Dieser Beitrag fasst die Folgen, Chancen und Risiken zusammen und zeigt, wie verantwortungsvolle Unternehmen die neu gewonnene Freiheit in Wettbewerbsvorteile verwandeln. Hinweis: Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die veröffentlichte Gesetzesbegründung und Branchenkommunikation (Stand: 2025) und ersetzen keine Rechtsberatung; Detailfragen sollten Sie mit Ihrem Rechtsbeistand klären.
Was genau wurde abgeschafft – und was bleibt bestehen?
Mit der Streichung der Fortbildungspflicht entfällt die gesetzliche Vorgabe, innerhalb eines Dreijahreszeitraums dokumentierte Weiterbildungsstunden nachzuweisen. Aus Sicht vieler Betriebe ist das eine spürbare Bürokratieentlastung. Unverändert bestehen bleiben jedoch zentrale Berufspflichten:
- Erlaubnispflicht nach § 34c GewO inkl. Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen.
- MaBV-Grundpflichten wie z. B. ordnungsgemäße Aufzeichnung, Informations- und Dokumentationspflichten.
- Geldwäsche-Compliance (GwG) mit Identifizierungspflichten, Risikoanalyse und Verdachtsmeldungen.
- Защита данных nach DSGVO sowie berufs- und miet-/wohneigentumsrechtliche Pflichten im Tagesgeschäft.
Praktisch bedeutet das: Es gibt keinen staatlich vorgegebenen Mindestumfang an Kursstunden mehr, aber weiterhin zahlreiche Fachthemen, bei denen aktuelles Wissen haftungs- und erfolgsentscheidend ist (z. B. Mietrecht, WEG-Recht, Energieeffizienz, ESG, Courtage-/Provisionsmodelle, Widerruf und Fernabsatz).
Strategisch handeln statt Pflichtstunden abhaken: Wir entwickeln mit Ihnen eine schlanke, risikoorientierte Wissensstrategie – passgenau für Ihr Makler- oder Verwaltungsunternehmen. Jetzt unverbindlich anfragen: Контактная форма
Weniger Pflicht, mehr Profil: Chancen für professionelle Anbieter
Ohne starre Stundenkonten entsteht Raum für bedarfsgerechtes Lernen. Marktführer werden die Zeit nutzen, um Teams auf die wirklich geschäftsrelevanten Themen zu fokussieren – statt generische Kurse zu belegen. Drei Vorteile im Überblick:
- Schneller reagieren: Kompakte Updates zu Gesetzesänderungen oder Urteilen statt Jahrespläne mit Füllstunden.
- Kundennutzen erhöhen: Beratungstiefe z. B. bei Mietpreisbremse, Staffelmiete, WEG-Beschlüssen, Sanierungsfahrplänen.
- Employer Branding: Sichtbare Lernkultur als Magnet für Leistungsträger und Nachwuchs.
Risiken: Wo die Freiheit zur Falle wird
Die Abschaffung der Fortbildungspflicht reduziert Formalien, nicht die Haftungsrealität. Fehler im Exposé, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, unsichere Nebenkostenabrechnungen oder Versäumnisse bei GwG-Prüfungen können teuer werden. Damit Freiheit nicht zur Nachlässigkeit führt, empfehlen wir ein Risiko-basiertes Lern- und Nachweiskonzept (schlank, aber belastbar).
Rechenbeispiel & Schnellcheck:
Teamgröße: 6 Personen. Ziel: 6 Stunden fokussiertes Lernen pro Jahr statt 20/3 Jahre.
Kostenannahme: 150 € je Stunde externer Input = ca. 5.400 € p. a. Ergebnis: Punktgenaue Fachsprints sind günstiger als diffuse Pflichtstunden – und senken das Schadenrisiko.
Typische Fehler → Lösungen
- Ошибка: Keine Dokumentation mehr, weil Pflicht entfällt. Решение: Internes Kompetenzregister (Thema, Datum, Quelle, Teilnehmer) weiterführen.
- Ошибка: Alle Themen gleich behandeln. Решение: Risikoklassifizierung: A (rechtlich/haftungsrelevant), B (prozessual), C (Nice-to-have).
- Ошибка: Nur externe Seminare. Решение: 70/20/10-Mix: Praxisfälle, Peer-Feedback, punktuelle Expertensessions.
So setzen Profis es jetzt pragmatisch um
- 1) Risikoanalyse aktualisieren: Wo entstehen die größten Schäden oder Beschwerden? Beispiel: Widerruf/Prospektangaben, GwG, Mietrechtliche Klauseln, WEG-Beschlüsse.
- 2) Lernfahrplan auf 12 Monate: Vier Quartals-Sprints à 90 Minuten reichen oft: Rechtsupdate, Prozessqualität, Vertrieb/Verhandlung, Digital/ESG.
- 3) Case-first statt Folienlast: Eigene Aktenfälle anonymisieren, Urteile vergleichen, Checklisten schärfen.
- 4) Micro-Learning etablieren: 10–15 Minuten Update im Teammeeting – eine Norm, ein Urteil, eine Checkfrage.
- 5) Dokumentation minimalistisch: Ein Blatt je Termin (Thema, Risiko, Beschluss, Verantwortliche To-dos, Review-Datum).
- 6) Qualitätsindikatoren messen: Reklamationsquote, Durchlaufzeiten, Treffergenauigkeit von Exposés, GwG-Trefferquote.
Kommunikation: Vertrauen durch Transparenz
Auch ohne Pflichtnachweis überzeugt es Eigentümer und Käufer, wenn Sie Lern- und Qualitätsarbeit proaktiv sichtbar machen. Beispiele:
- Kurzes Exposé-Statement: „Rechts- und Qualitätsupdate Q2/2025 geprüft – vier Augen bei Widerruf/IDV.“
- Website-Seite „Qualität & Wissen“ mit zwei Absätzen zum internen Lernansatz und Jahresfokus.
- Angebotsphase: Eine Seite „Risikomatrix“ je Mandat (z. B. WEG-Risiken, Mietvertrag, Energieangaben) – zeigt Substanz statt Slogans.
Was heißt das für Verwalter?
Для Wohnimmobilienverwalter bleiben die Anforderungen im WEG-Alltag komplex: Beschlusssicherheit, Instandhaltungsplanung, CO₂-Kostenaufteilung, Angebotseinholung, Vergabetransparenz. Die entfallene Pflicht sollte daher als Chance genutzt werden, ein objektbezogenes Lernsystem zu etablieren: Fokus auf Rechtsfortbildungen zum WEG, technisches Basiswissen (Energie, Instandhaltung) und Kommunikation in Eigentümerversammlungen.
Ihr nächster Schritt: Wir prüfen Ihren Status quo, priorisieren Risiken und erstellen einen 12‑Monats-Plan mit zwei kompakten Team-Workshops – effizient, messbar, haftungssicher. Назначьте первичную консультацию прямо сейчас
Заключение: Die Fortbildungspflicht fällt – die Verantwortung bleibt. Wer jetzt konsequent auf risikoorientiertes Lernen, schlanke Dokumentation und klare Kommunikation setzt, gewinnt Vertrauen, reduziert Haftung und beschleunigt Abschlüsse. Sprechen Sie uns an: Wir übersetzen Regulierung in Wettbewerbsvorteile.
Свяжитесь с нами – wir freuen uns auf Ihre Nachricht und beraten Sie gern zu einem praxisnahen, belastbaren Wissens- und Qualitätskonzept.


