Heizungsausfall im Winter: Was Vermieter jetzt über die Pflicht zur Mindesttemperatur wissen müssen
Wenn die Heizung im Winter ausfällt, drohen nicht nur unzufriedene Mieter, sondern auch rechtliche und finanzielle Risiken. Vermieter sind verpflichtet, während der Heizperiode eine ausreichende Mindesttemperatur in den Mieträumen sicherzustellen und Mängel unverzüglich zu beheben. Dieser Leitfaden erklärt, welche Temperaturen als üblich gelten, wie schnell Sie reagieren müssen, welche Übergangslösungen akzeptiert sind und wie Sie Mietminderungen, Folgeschäden und Reputationsrisiken vermeiden.
Mindesttemperaturen: Welche Werte gelten in der Praxis?
Die Pflicht zur Mindesttemperatur ergibt sich aus der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache (§ 535 BGB) und der Rechtsprechung zur Heizpflicht. Als anerkannte Richtwerte im Winter gelten:
- Wohn- und Aufenthaltsräume: tagsüber ca. 20–22 °C
- Schlafräume: nachts ca. 18 °C
- Bäder: in der Nutzungsspitze ca. 21–23 °C
Für die Beurteilung zählt die Temperatur in der Raummitte, etwa 1 m über dem Boden, nicht direkt an Außenwänden oder am Fenster. Die Heizzeiten umfassen üblicherweise die Tagesstunden; nachts darf die Temperatur vorübergehend etwas niedriger liegen, jedoch nicht in einen Bereich, der die Nutzung unzumutbar macht.
Sofort-Check Mindesttemperatur
So prüfen Sie rechtssicher:
- Digitales Thermometer in Raummitte (ca. 1 m Höhe) platzieren
- Messzeit: 30 Min. nach Aufheizen, Fenster/Türen geschlossen
- Wohnraum-Zielwert: 20–22 °C; Bad: 21–23 °C
- Ergebnis dokumentieren (Datum, Uhrzeit, Foto, Raum)
Pflichten des Vermieters beim Heizungsausfall
Ein Heizungsausfall ist ein wesentlicher Mangel. Vermieter müssen unverzüglich handeln: Störungsannahme organisieren, Fachbetrieb beauftragen und die Mieter über das weitere Vorgehen informieren. Kommt es zu Verzögerungen, riskieren Sie Mietminderungen ab Eintritt des Mangels. Die Höhe hängt von Schwere und Dauer ab; bei Totalausfall im Winter können Minderungen erheblich ausfallen.
- Reaktionszeit: In der Heizperiode gilt ein Einsatz binnen 24 Stunden als angemessen, bei strengem Frost möglichst schneller (Notdienst).
- Коммуникация: Transparent informieren: Ursache, voraussichtliche Behebungszeit, Übergangslösungen, Ansprechpartner.
- Ersatzheizung: Bei erwarteter Dauer über mehrere Stunden sind mobile Heizgeräte eine wirksame Zwischenlösung.
Типичные ошибки - и как их избежать
Fehler & Lösung
- Abwarten ohne Notdienst: Vermeiden! Lösung: Bereitschaftsdienst vertraglich sichern und in der Hausordnung kommunizieren.
- Keine Ersatzgeräte: Vermeiden! Lösung: Bestand an geprüften Elektroheizern vorrätig halten; Stromkosten fair erstatten.
- Schlechte Dokumentation: Vermeiden! Lösung: Störung, Maßnahmen, Messwerte und Kommunikation schriftlich festhalten.
- Unklare Verantwortlichkeiten: Vermeiden! Lösung: Interne Notfall-Checkliste mit Zuständigkeiten, Dienstleistern, Eskalationswegen.
Ersatzheizung, Kosten und Mietminderung: pragmatisch kalkulieren
Mobile Elektroheizer sind in der Regel als Überbrückung akzeptiert, wenn sie Räume auf die erforderlichen Temperaturen bringen. Wichtig: Geräte mit Kipp- und Überhitzungsschutz, ausreichende Absicherung der Stromkreise, Einweisung der Nutzer. Stromkosten sollten Sie proaktiv erstatten, um Konflikte zu vermeiden.
Rechenbeispiel (Annahme): Warmmiete 1.200 € / Monat ≈ 40 € / Tag. Bei Totalausfall der Heizung in kalten Tagen sind Mietminderungen von 20–50 % denkbar (je nach Einzelfall). Bei 30 % und 3 Tagen wären das 3 × 12 € = 36 €. Zwei geliehene Elektroheizer kosten z. B. 40–60 € pro Woche; hinzu kommen Stromkosten (ca. 2 kW × 6 h × 0,35 €/kWh ≈ 4,20 € pro Gerät und Tag). Fazit: Schnell handeln und Ersatz stellen ist wirtschaftlich meist günstiger als eine längere Minderungsphase.
Praktische Schritte im Notfall
- Schritt 1: Störungsmeldung erfassen, Temperaturen abfragen, ggf. Foto/Video anfordern.
- Schritt 2: Notdienst-Heizungsbauer beauftragen; ETA kommunizieren.
- Schritt 3: Ersatzheizer ausgeben, Stromkostenübernahme schriftlich bestätigen.
- Schritt 4: Feuchteschäden vorbeugen: regelmäßiges Stoßlüften empfehlen, kritische Zonen (Außenwände, Fensterlaibungen) prüfen.
- Schritt 5: Nach Reparatur: Funktionstest, Temperaturmessung, Abschlussmitteilung an Mieter.
Kommunikation und Belegführung
Professionelles Vorgehen reduziert Ärger und beweist Ihr Bemühen. Nutzen Sie ein standardisiertes Informationsblatt für Mieter (Was ist passiert? Wie lange? Ansprechpartner? Ersatzmaßnahmen?). Bewahren Sie Auftragsbestätigungen, Monteurberichte, Fotos der Thermometeranzeige und die Mieterkommunikation geordnet auf. Das hilft bei Streitfragen zu Minderungen oder Schadensersatz.
Mietminderung vermeiden – drei schnelle Hebel
- Reaktionszeit unter 24 h sichern (Notdienstvertrag)
- Ersatzwärme bereitstellen (geprüfte Geräte + Stromkostenerstattung)
- Transparente Updates (SMS/E-Mail) bis zur Behebung
Prävention: Wartung, Modernisierung und Monitoring
Planmäßige Wartung vor der Heizperiode (Brenner, Pumpen, Ausdehnungsgefäß, Entlüftung) minimiert Ausfälle. Ein hydraulischer Abgleich und saubere Regelungstechnik gewährleisten, dass Zieltemperaturen auch an kalten Tagen erreicht werden. Fernüberwachung (z. B. Störmeldungen per Gateway) macht Probleme sichtbar, bevor Mieter frieren. Prüfen Sie bei Altanlagen, ob eine Teilmodernisierung (Hocheffizienzpumpe, Regelung, Wärmedämmung von Leitungen) die Betriebssicherheit steigert und Energiekosten senkt.
Wichtig ist auch die Nutzerinformation: richtiges Lüften und Heizen, Thermostatbedienung, Freihalten der Heizkörper. Ein kurzer, verständlicher Leitfaden im Hausordner vermeidet Missverständnisse und unnötige Serviceeinsätze.
Professionell reagieren statt frieren lassen: Wir unterstützen Eigentümer und Verwalter bei Notfallprozessen, Dienstleistersteuerung und präventiven Konzepten. Jetzt unverbindlich anfragen: Контактная форма


