Grundsteuerreform: Was Eigentümer 2025 wissen müssen

Grundsteuerreform: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der bisherigen Grundsteuerbemessung einigte sich die Bundesregierung auf eine umfassende Reform. Doch was bedeutet das konkret für Eigentümer und Mieter? Hier erfahren Sie die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Warum war die Grundsteuerreform nötig?

Bisher beruhte die Berechnung der Grundsteuer auf veralteten Werten, die in einigen Regionen seit Jahrzehnten nicht angepasst wurden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Praxis für verfassungswidrig. Die Reform soll nun zu einer gerechteren Besteuerung führen und dafür sorgen, dass:

  • Immobilien in besseren Lagen höher besteuert werden als günstigere Immobilien in schlechteren Lagen.
  • Die Berechnungsgrundlagen moderner und transparenter werden.

Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?

Ab Januar 2025 fließen folgende Faktoren in die Berechnung ein:

  • Grundstücksfläche i Bodenrichtwert
  • Immobilienart i Gebäudealter
  • Die sogenannte Mietniveaustufe, die die regionale Miethöhe berücksichtigt

Ein Ziel der Reform ist es, teurere Immobilien stärker zu besteuern, während günstigerer Wohnraum geringer belastet wird. Die genaue Höhe der Grundsteuer hängt jedoch weiterhin von den Hebesätzen der Gemeinden ab. Hier können regionale Unterschiede bestehen bleiben.

Ausnahme: Das bayerische „Einfach-Flächenmodell“

Bayern setzt auf eine eigene Regelung, die durch eine Öffnungsklausel möglich wird. Im „Einfach-Flächenmodell“ wird die Steuer nur anhand der Größe und Nutzung der Grundstücks- und Gebäudefläche berechnet. Der Bodenwert und mögliche Mieterträge spielen hier keine Rolle.

Dieses Modell gilt als weniger bürokratisch, wird aber kritisiert, weil es große Grundstücke in teuren Lagen bevorzugen könnte. Experten gehen davon aus, dass auch andere Bundesländer diesem Beispiel folgen könnten.

Neue Grundsteuer C: Kampf gegen Bodenspekulation

Um unbebaute oder ungenutzte Grundstücke stärker zu besteuern, können Kommunen die sogenannte „Grundsteuer C“ erheben. Ziel ist es, Bodenspekulation unattraktiver zu machen und die Bebauung von freien Flächen zu fördern.

Was bedeutet die Reform für Eigentümer?

Die neue Berechnung der Grundsteuer tritt ab Januar 2025 in Kraft. Die Bundesregierung verspricht, dass Eigentümer und Mieter insgesamt nicht stärker belastet werden. Eine Garantie gibt es dafür jedoch nicht, denn die endgültige Höhe der Grundsteuer hängt von den Hebesätzen der Gemeinden ab. In Ballungsräumen könnten laut Experten Mehrkosten von rund 50 Euro jährlich entstehen.

Fazit: Frühzeitig informieren und handeln

Für Eigentümer ist es wichtig, die Entwicklungen zur Grundsteuerreform im Blick zu behalten. Wer den Wert seiner Immobilie kennt, kann sich optimal auf mögliche Änderungen vorbereiten.

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Robert Schüßler
Rzeczoznawca majątkowy (EIA i IHK)

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Foto: © fbhk/Depositphotos.com

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