So können Sie Ihre geerbte Immobilie selbst nutzen

Geerbte Immobilie selbst nutzen: Steuerliche Vorteile und wichtige Schritte

Wer als Ehe- oder eingetragener Lebenspartner eine Immobilie von seinem verstorbenen Partner erbt und diese selbst bewohnt, ist in der Regel von der Erbschaftsteuer befreit. Allerdings müssen Sie das Objekt mindestens zehn Jahre selbst nutzen und dürfen es in diesem Zeitraum nicht vermieten. Ausnahmen gelten bei einem notwendigen Umzug in ein Pflegeheim. Für Kinder und andere Erben gelten hingegen andere steuerrechtliche Regelungen.

Allein erben oder Teil einer Erbengemeinschaft?

Ob Sie die Immobilie allein erben oder mit weiteren Verwandten teilen, macht einen großen Unterschied. Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben gemeinsam entscheiden, wie das geerbte Haus oder die Wohnung genutzt wird. Wenn Sie selbst einziehen möchten, sind grundsätzlich zwei Optionen denkbar:

  • Mietvertrag abschließen: Sie ziehen als Mieter ein und vereinbaren eine Miete mit der Erbengemeinschaft.
  • Miterben auszahlen: Sie erwerben die Immobilie vollständig, indem Sie die Miterben anteilig auszahlen. Dazu ist eine fundierte Wertermittlung notwendig.

Wertermittlung und Finanzierung

Lassen Sie den Wert der geerbten Immobilie von einem unabhängigen Sachverständigen oder erfahrenen Immobilienmakler festlegen. Dieser Wert dient als Grundlage für die Auszahlung an die Miterben. Um die erforderliche Summe aufzubringen, können Sie die geerbte Immobilie oder eine bereits vorhandene Immobilie mit einer Hypothek belasten.

Sanierungsmaßnahmen vor dem Einzug

Die meisten geerbten Immobilien sind nicht mehr auf dem neuesten Stand. Modernisierungen an Dach, Fenstern oder der Heizungsanlage können erforderlich sein. Zudem entsprechen die Grundrisse älterer Häuser oft nicht mehr den heutigen Wohnansprüchen. Offene Raumkonzepte sind beliebt, was häufig den Abriss von Wänden, das Einziehen von Stahlträgern und die Neugestaltung von Fenstern und Zugängen erforderlich macht. Auch der Garten kann überarbeitet werden, um ihn wieder ansprechend zu gestalten.

Fazit: Vorbereitung ist alles

Das selbständige Nutzen einer geerbten Immobilie kann finanziell und steuerlich lohnend sein. Voraussetzung ist jedoch eine sorgfältige Planung – von der Wertermittlung über die Finanzierung bis hin zu notwendigen Sanierungen.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Sanierung oder beim Auflösen der Erbgemeinschaft? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne. 📩
Richiedete subito una consulenza non vincolante
Robert Schüßler - Il vostro interlocutore
Il vostro contatto presso FLEXMAKLER
Robert Schüßler
Valutatore immobiliare (EIA e IHK)

Esclusione di responsabilità: Nota: Questo articolo riflette lo stato al momento della pubblicazione. Non viene aggiornato costantemente. Ci riserviamo il diritto di apportare modifiche alla giurisprudenza, al mercato o alla legislazione.

Contattateci per una consulenza personalizzata!

La valutazione del vostro immobile - trasparente, affidabile, personalizzata

Ricevere una valutazione fondata del valore di mercato della vostra proprietà - gratuita, personalizzata e su misura per la vostra situazione.

Ritratto di un uomo sorridente in camicia bianca davanti a uno sfondo chiaro ritagliato circolarmente

Il vostro contatto presso FLEXMAKLER

Robert Schüßler

Contributi attuali