Erbengemeinschaft: Wenn mehrere Personen eine Immobilie erben
Erben Sie eine Immobilie nicht alleine, sondern gemeinsam mit Geschwistern, Stiefkindern oder anderen Verwandten, so bilden Sie eine Erbengemeinschaft. Dies bedeutet, dass jede Entscheidung rund um die Immobilie gemeinsam getroffen werden muss. Im Gegensatz zur Alleinerbschaft, bei der ein Einzelner frei entscheiden kann, sind hier Abstimmungen erforderlich тАУ was h├дufig zu Konflikten f├╝hrt.
Herausforderungen in der Erbengemeinschaft
- Mehrere Parteien: Je mehr Miterben beteiligt sind, desto schwieriger und zeitaufwendiger sind die Abstimmungsprozesse.
- Geografische Distanz: Leben die Erben in unterschiedlichen St├дdten oder L├дndern, wird die Kommunikation noch komplizierter.
- Einstimmigkeit bei grundlegenden Entscheidungen: Soll die Immobilie verkauft werden, muss die Gemeinschaft geschlossen zustimmen. Dies erschwert h├дufig schnelle L├╢sungen.
Rechte und Pflichten in der Erbengemeinschaft
Bei grundlegenden Ma├Яnahmen, wie dem Verkauf einer Immobilie, ist Einstimmigkeit erforderlich. Bei allt├дglichen Entscheidungen rund um die Verwaltung, etwa kleinere Reparaturen oder Instandhaltungsarbeiten, reicht eine Mehrheitsentscheidung aus. In dringenden F├дllen (z. B. ein undichtes Dach) darf jeder Miterbe selbstst├дndig handeln, um weitere Sch├дden zu verhindern. Die Mieteinnahmen werden nach den Erbanteilen den jeweiligen Erben zugerechnet.
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Die Erbengemeinschaft besteht so lange, bis sie vollst├дndig aufgel├╢st wird. Dies kann geschehen, indem die Erbmasse unter den Erben aufgeteilt wird. Um eine faire Verteilung zu gew├дhrleisten, sollte der Wert der Immobilie von einem unabh├дngigen Gutachter ermittelt werden. Online-Rechner dienen allenfalls als grobe Orientierung und eignen sich nicht als Grundlage f├╝r verbindliche Absprachen oder Vertr├дge.
Endet die Erbengemeinschaft, wenn ein Erbe ausscheidet oder verstirbt, kann der verbliebene Miterbe zum Alleinerben werden.
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